Mit den modernen technischen, planerischen und rechtlichen Möglichkeiten lassen sich umfassende Maßnahmen zum Brandschutz verwirklichen. Der bauliche Brandschutz beginnt im Grunde bereits beim Bebauungsplan, vor allem bei Industriebaugebieten. Bei Wohnbaugebieten wird die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr und die Versorgung mit Löschwasser in der Regel bereits durch die allgemeinen Anforderungen an die Infrastruktur, Grenzabstände und dergleichen sichergestellt. Spätestens bei der Planung von einzelnen Gebäuden und Ensembles wie Wohnanlagen kommt der bauliche Brandschutz zum Tragen: Gebäude müssen für Feuerwehrfahrzeuge erreichbar sein und entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten ausgewiesen werden. Gegebenenfalls muss die Erreichbarkeit mit Halteverboten sichergestellt werden. Auch die maximale Gebäudehöhe muss sich an den Möglichkeiten der zuständigen Feuerwehr orientieren.
In besonderem Maße kommt der bauliche Brandschutz bei der Gestaltung und Ausführung des Baukörpers selbst zum Tragen: Mauern zu angrenzenden Gebäuden müssen als Brandschutzmauern ausgeführt werden. Tragende Teile wie Stützen und Träger müssen so dimensioniert werden, dass sie dem Feuer ausreichend lange standhalten können. Besonderes Augenmerk liegt hier auch auf Wand- und Deckendurchbrüchen, durch die sich ein Feuer innerhalb eines Gebäudes ausbreiten kann, genauso wie durch Türen, die in bestimmten Fällen als Brandschutztüren ausgeführt sein müssen.
Nach Möglichkeit sollten allgemein feuersichere oder zumindest schwer entflammbare Baustoffe verwendet werden. Für brennbare Baustoffe wie etwa Holz gibt es besondere Vorschriften, vor allem auch im Zusammenhang mit Feuerungen und Kaminen. Ebenfalls zum Brandschutz gehört das Vorhandensein von möglichst sicheren Fluchtwegen, was z.B. bei größeren Gebäuden durch mehrere Treppenhäuser und/oder Feuerleitern gewährleistet wird. Ebenso müssen Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen vorgesehen werden.
Der vorbeugende Brandschutz bezeichnet Maßnahmen, um Brände im Vorfeld vorzubeugen, die Ausbreitung des Feuers einzugrenzen und Leben zu retten. Der bauliche Brandschutz ist eine von drei vorbeugenden Brandschutzarten. Zu ihm gehören alle Brandschutz-Maßnahmen, die mit dem Bau oder der Änderung baulicher Anlagen zusammenhängen. Darüber hinaus gibt es noch den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.
Gemäß den Bauordnungen der Länder müssen bauliche Anlagen so angeordnet, errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird. Bei einem Brand sollen Menschen und Tieren gerettet werden und wirksame Löscharbeiten möglich sein.
Moderne Gebäude werden von zahlreichen Leitungen durchdrungen. Das führt zu potenziellen Konflikten mit den Vorschriften der Bauaufsicht, die eine Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken voraussetzt. Deshalb müssen hier spezielle Feuerschutzeinrichtungen vorhanden sein. Rohr- und Elektroleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, sind zum Beispiel durch Brandschotte zu sichern.
Die LBO der Bundesländer schreiben vor, dass Öffnungen in Wänden und Decken nur zulässig sind, wenn diese in gleicher oder höherer FWD als die Wände und Decken geschlossen werden. Abschottungssysteme gibt es für diverse Kabel (S30-S120), aber auch für Rohre (R20-R120), die wasserführend oder nicht wasserführend sind und die auf metallischer oder auf Kunststoff-Basis hergestellt sind. Die Systeme erfordern fundierte Fachkenntnisse und Einweisungen der Hersteller in die Systeme für die Einzubauenden. Als VN (bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis) gelten DIBT- und EN-Zulassungen.
Zusätzliche Anforderungen gibt es bei Brandwänden in Gebäudeecken, im Dachbereich und in Bezug auf Öffnungen. Grundsätzlich sind Installationen jeglicher Art nur mittels Abschottungen S90/R90, Lüftungen nur mittels Brandschutzklappen und Türen nur in T90 in Brandwänden erlaubt.
Der vorbeugende Brandschutz bewegt sich im Spannungsfeld zwischen öffentlichen Aufgaben und privaten Interessen. Baulicher Brandschutz im Bestand kann beispielsweise die Aufgabe umfassen, den Denkmalschutz mit den Wünschen der Bauherren zu verbinden. Folglich geht es immer darum, welches Konzept die unterschiedlichen Anforderungen im Einzelfall angemessen vereint. Eine frühzeitige, integrale Herangehensweise hilft, veranschlagte Kosten und Bauzeiten einzuhalten.
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