Für den Brandschutz in Industriebauten wurde die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL) der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) am 1. Juli 2014 neu herausgegeben.
Ziel der Muster-Industriebau-Richtlinie ist die Regelung der Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten, hierbei vor allem die Größe der Brandabschnitte beziehungsweise Brandbekämpfungsabschnitte, die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile und die Brennbarkeit der Baustoffe sowie die Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege.
Industriebauten, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele des § 14 der Musterbauordnung (MBO). Bei Industriebauten handelt es sich um Sonderbauten im Sinne des § 51 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO). Bei Gebäuden der Industrie und des Gewerbes kommt es aufgrund des Umganges mit brennbaren Arbeits- und Gefahrstoffen bei Produktionsprozessen sowie bei der Lagerung von brennbarem Lagergut mit hohen Brandlasten immer wieder zu Brandfällen großen Ausmaßes. Zur Sicherstellung der Schutzziele des Brandschutzes ist bei Industriebauten grundsätzlich die Erstellung eines spezifischen Brandschutzkonzeptes erforderlich. Das Brandschutzkonzept ist die Basis für eine brandschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Industriegebäudes einschließlich der Rettungswege und der Leitungsanlagen.
Zur Minimierung der Brandlasten sollten Leitungen innerhalb von Industriebauten vorzugsweise aus nichtbrennbaren Werkstoffen der Brandklasse A bestehen. Nichtbrennbare Leitungen, wie zum Beispiel gusseiserne Abflussrohrsysteme, führen zu keiner Brandlast oder Brandweiterleitung und dürfen in Flucht- und Rettungswegen frei verlegt werden.