Abstandsregelung nach DIBT (PDF)
Welche Bedeutung haben das Brandverhalten von Baustoffen und der Feuerwiderstand der Bauteile für den baulichen Brandschutz? Baustoffe wurden bisher nach DIN Normen geprüft und nach erfolgreicher Baustoffprüfung eingestuft in:
Brandabschnitte werden im Gebäudeinneren i. d. R. für die Unterteilung in Gebäuden benutzt. Diese dienen der Abtrennung von ausgedehnten Gebäuden in Abschnitte von nicht mehr als 40 Meter, um einen entstehenden Brand auf einen Brandabschnitt im Gebäude zu begrenzen. Wände dieser Bauart müssen Anforderungen an die FWD als auch weiterführende Anforderungen erfüllen, die sich u. a. aus den Gebäudeklassen, der Gebäudenutzung und vor allem nach den LBO, MBO und Sonderbaurichtlinien ergeben können.
Der Begriff Brandlast wird immer im Zusammenhang mit dem Brandschutz von Gebäuden verwendet. Unter der Brandlast eines Gegenstandes versteht man die Energie, die bei dessen Verbrennung frei wird und damit bei Schutzmaßnahmen für einen möglichen Gebäudebrand zu berücksichtigen ist. Die Brandlast entsteht durch alle brennbaren Stoffe, die in ein Gebäude eingebracht werden. Sie ist von der Menge und vom Heizwert der Stoffe abhängig. Die Brandlast wird in kWh/m² angegeben und ist das auf eine bestimmte Grundfläche – zum Beispiel eine Brandabschnittsfläche – bezogene Wärmepotenzial aller vorhandenen brennbaren Stoffe. Hohe Brandlasten entstehen zum Beispiel schon durch eine ungünstige Auswahl von Baustoffen. Deshalb sollte bereits in der Planungsphase des Gebäudes auf eine Reduzierung unnötiger Brandlasten geachtet werden. Nichtbrennbare Materialien mit der Baustoffklasse A sollten immer bevorzugt werden.
DIN 4102 (PDF)
Die sogenannte Feuerwiderstandsdauer (FWD) richtet sich jeweils nach den Anforderungen der LBO oder der Sonderbaurichtlinien oder -verordnungen der jeweiligen Bundesländer. Hier sind Flucht- und Rettungswege i. d. R. mindestens in der FWD von 30 Minuten und die wesentlichen Bauteile bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen.
Musterleitungsanlagenrichtlinie (PDF)
Welche Vorschriften regeln den baulichen Brandschutz? Bewertungsmaßstab für das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten ist die europäische Normenreihe DIN EN 13501 mit ihren sieben Klassen (A1, A2, B, C, D, E, F). Auf nationaler Ebene gilt DIN 4102 mit ihren Einteilungen in nicht brennbare (A) und brennbare Baustoffe (B). DIN EN ISO 13943 enthält Regelungen zum Brandschutz-Vokabular auseinander und sorgt dafür, dass die Terminologie einheitlich verwendet wird. Für Stahlbeton- und Spannbetontragwerke gibt es DIN EN 1992, für Stahlbauten DIN EN 1993. DIN EN 1995 umfasst den Holzbau, DIN 18230 den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten. Verschiedene Normen beschreiben Anlagen zur Überwachung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, darunter DIN 14675 für Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA). Darüber hinaus sind Normen zu Flucht- und Rettungswegen, zu Feststellanlagen, Glas, Brandschutzzeichen und Brandmeldeanlagen zu beachten, und es gibt spezielle Fachliteratur zu baulichem Brandschutz in Krankenhäusern oder zu Sicherheitstechnik.